FAQ
Da wir, anders als kommunale Musikschulen, komplett eigenfinanziert arbeiten, richtet sich unser Angebot nach der Nachfrage. Daher können wir leider nicht für alle Instrumente und Fächer Unterricht anbieten. Stöbere auf diesen Seiten, um zu erfahren, was es bei uns alles gibt. Nicht gefunden, was du suchst? Lass uns wissen, dass du Interesse hast, damit wir wissen, ob sich ein Angebot lohnt! ...denn auch wir haben ein Interesse, ein möglichst breit gefächertes Angebot für euch bereit zu halten.
Nein!
Melde dich bei uns und vereinbare Probeunterricht. Du kannst ein Instrument oder auch mehrere in aller Ruhe ausprobieren - dafür bieten wir Schnupperpakete an, die jeweils 4 Unterrichtsstunden beinhalten. Lerne dein Wahlinstrument erst kennen und beschnuppere unsere Lehrkraft (bitte nicht wörtlich!), dann hast du an deiner Entscheidung auch hoffentlich lange Freude.
Die ersten vier Wochen nach Anmeldung gehören noch zu deiner ausführlichen Ausprobierzeit. In diesem Zeitraum kannst du jederzeit fristlos von deinem Vertrag zurücktreten. Es fallen dann nur die bereits gegebenen Stunden an und ev. eine Leihgebühr, falls du ein Instrument von uns geliehen hast.
Danach gelten für jedes reguläre Unterrichtsfach die gleichen, festen Kündigungstermine und du kannst dein Unterrichtsverhältnis immer zu Ende April, Ende August und Ende Dezember beenden. Die Kündigung benötigen wir bis zum Ende des Vormonates schriftlich an unser Büro.
Nein.
Bitte hab' Verständnis dafür, dass wir in Bezug auf unsere Kündigungsfristen keine Ausnahmen machen. Dies dient unserer Planungssicherheit und der unserer Lehrkräfte. Unsere Kündigungsfristen sind - im Vergleich zu manchem Mobilfunkanbieter oder Fitnessstudio - bewusst kurz gehalten. Statt dessen setzen wir auf ausführliche Probierphasen und finden das ist eine faire Regelung.
Sonderfälle sind in unserer Schulordnung geregelt.
Nicht jeder ausgefallene Unterricht muss von unseren Lehrern nachgeholt werden. Wir erklären dir auch, warum.
Eins vorweg: In unserem Team arbeiten ausnahmslos verantwortungsbewusste, gewissenhafte Pädagogen, von denen keiner den Unterricht aus unwichtigen Gründen absagt. Wir sind alle nur Menschen, und auch bei uns kann etwas unvorhergesehenes passieren, das uns vom Unterrichten abhält. Das gehört dazu und kommt bei jedem Lehrer vor. Auch du meldest dich im Beruf oder in der Schule ab und zu mal krank - und musst sicher nicht jeden Krankheitstag nachholen, oder? Das wollen wir auch unseren Lehrern nicht zumuten.
Wir gewährleisten durch unsere Schulordnung jedem Schüler, der regulär für ein Unterrichtsfach bei uns angemeldet ist, dass pro Jahr mindestens 37 Unterrichtsstunden stattfinden. Zähl' einmal nach - meistens sind es mehr.
Als Faustregel kannst du dir merken: 3x pro Jahr darf dein Unterricht unnachgeholt ausfallen. Alles, was darüber hinausgeht, wird von der Lehrkraft selbstverständlich in geeigneter Form nachgeholt oder, in Sonderfällen, kann eine Schulgelderstattung erfolgen.
Ausgenommen hiervon ist Unterrichtsausfall, der durch so genannte "höhere Gewalt" verschuldet ist. Genaueres findest du in unserer Schulordnung.
Ja, unser Schulgeld wird in den Ferien durchbezahlt, obwohl da kein Unterricht stattfindet. Warum das so ist? Wir haben unsere Schulgeldbeiträge als Jahresbeiträge konzipiert und sie dann auf 12 Monate aufgeteilt. So ergibt sich ein monatlich gleich bleibender Betrag, statt - wie es sonst sein müsste - jeden Monat unterschiedliche, der Anzahl der Unterrichtsstunden angepasste Beiträge.
Bei Prepaid- und Einzelstundenabrechnungen (10er-Karten o.ä.) werden dagegen nur die tatsächlichen Unterrichtsstunden berechnet, d.h. in den Schulferien fallen keine Kosten an. Daher sind hier die einzelnen Unterrichststunden teurer - und auch, weil hier der Verwaltungsaufwand größer ist. Alles klar? Ansonsten frag' einfach noch einmal bei uns im Büro nach!